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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu unseren digitalen Angeboten ermöglichen – unabhängig von individuellen Einschränkungen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit informiert darüber, wie gut unsere Website bereits den gesetzlichen Anforderungen entspricht und wo wir noch besser werden wollen. Denn digitale Teilhabe ist für uns ein selbstverständlicher Teil eines offenen und inklusiven Zusammenlebens.

Diese Erklärung in Leichter Sprache anzeigen

Als Stadt Langenau streben wir es an, unsere Webauftritte und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes‐Behindertengleichstellungsgesetzes (L‐BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite langenau-meins.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist überwiegend mit § 10 Absatz 1 L‐BGG vereinbar. Einschränkungen sind die unter 2. genannten Punkte.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung:

  • Gebärdensprach-Inhalte: Die Umsetzung der gesetzlich geforderten Inhalte in Deutscher Gebärdensprache stellt für die Stadt Langenau mit ihren begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 10 Absatz 2 BITV dar. Aufgrund des vielfältigen und stetig wachsenden Angebots digitaler Plattformen und Apps ist die Bereitstellung derzeit weder wirtschaftlich noch organisatorisch leistbar. Eine regelmäßige Neubewertung der Umsetzbarkeit erfolgt im Rahmen verfügbarer Mittel.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. Juni 2025 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer am 16. Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung nach Fertigstellung der Entwicklung im Rahmen des Qualitätsmanagement der beauftragten Agentur. Bei der Weiterentwicklung der Präsenz werden die Barrierefreiheits‐Kriterien fortlaufend mit einbezogen.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Für Ihr Feedback sind wir dankbar.

Stadt Langenau
Marketing & Tourismus
Nadine Maier

E-Mail: nadine.maier@langenau.de oder
Telefon: 07345 9622-144

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass Inhalte dieser Webseite nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie uns über die in Ziffer 4 genannten Möglichkeiten darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ‐BARR) wenden.

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else‐Josenhans‐Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E‐Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit‐bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‐BGG wird hingewiesen.